Was ist ein Reconsideration Request?

Wenn Google Ihre Webseite aus einem abstrafenswerten Grund mit einem Penalty belegt hat, können Sie über ein Reconsideration Request (Recon) die Wiederaufnahme in den Suchmaschinenindex beantragen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn es sich bei dem Penalty um eine manuelle Strafe handelt. Algorithmus-Penalties können nicht auf diese Weise aufgehoben werden. Einen Antrag für ein Recon müssen Sie über die Google Search Console – auch unter dem Begriff Google Webmaster Tools geläufig – stellen.

  • Wenn die eigene Webseite von Google abgestraft wurde ist ein Reconsideration Request ein Antrag auf die erneute manuelle Überprüfung

So verfassen Sie ein Reconsideration Request

Auch wenn sich manuelle Strafen im Gegensatz zur automatischen nicht unmittelbar in Form eines Abfalls im Ranking auswirken, sollten Sie rasch handeln, wenn Google Ihre Webseite abmahnt: Betrachten Sie es als Warnschuss bzw. Chance von Google, wenn die Suchmaschine Sie auf negative Aspekte im On- oder Offpage-Bereich Ihrer Webseite aufmerksam macht. Überprüfen Sie, was der Auslöser für die manuelle Strafe war, Sie finden konkrete Hinweise darauf in der Search Console. Haben Sie alle negativen Merkmale beseitigt, schicken Sie das Recon zusammen mit einer Begründung für den Verstoß sowie einer Beschreibung, was Sie dagegen unternommen haben, über die Search Console ab.

Sollte Google Ihren Antrag auf Wiederaufnahme in den Index ablehnen, können Sie einen weiteren Anlauf nehmen, um alle Verstöße zu beseitigen und erneut ein Recon bei Google einreichen. Google gibt keine maximale Anzahl von Recons vor, im Prinzip können Sie es also so häufig versuchen wie nötig. Es versteht sich allerdings aus reinem Eigeninteresse, dass Sie ein Penalty möglichst mit nur einem Recon wieder aufzuheben versuchen sollten, um keine weitere Herabstufung im Ranking zu riskieren.

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